Musik am AMG
Über den Musikunterricht hinaus, der von Frau Naumann, Herrn Rabung und Frau Scholz erteilt wird, stellt das AMG viele Möglichkeiten bereit, seine besonderen Talente zu zeigen und mit Freude zu musizieren. Zahlreiche Konzertauftritte wie zum Beispiel zur Adventszeit, "Musikalische Pausen", "Tag des Liedes" oder Musical-Aufführungen geben den Jugendlichen die Gelegenheit, ihr Können vor Publikum zu präsentieren.
Chorklasse:
- Wer den Musikunterricht vollkommen von dem Instrument her erleben möchte, das alle Kinder immer schon mitbringen, nämlich von der eigenen Stimme aus, der hat die Möglichkeit, im fünften und sechsten Schuljahr die Chorklasse zu besuchen.
AG Unterstufenchor:
- Alle, die den klassischen Musikunterricht besuchen oder in der Chorklasse noch nicht genug gesungen haben, finden im Unterstufenchor die richtige Arbeitsgemeinschaft.
AG Vokalensemble:
- Für ältere Schülerinnen und Schüler wird die Chorarbeit im Vokalensemble fortgeführt.
AG ELSchE:
- Das ist der Chor für E wie Eltern, L wie Lehrkräfte, Sch wie Schülerinnen und Schüler der Oberstufe und E wie Ehemalige. Er probt alle vierzehn Tage am Dienstagabend.
AG Combo:
- Wer nicht singen, aber mit seinem Instrument musizieren möchte, ist in der Combo richtig. Die Stücke werden so eingerichtet, dass jedes Instrument seinen Part findet.
AG Musik-Theater:
- An Bühnenstücken wie zum Beispiel „Das Gespenst von Canterville“ arbeitet die Musiktheater-AG.
AG Technik:
- Diese AG steht komplett in der Verantwortung von Schülerinnen und Schülern ab Klassenstufe 8. Sie sorgt bei unseren Aufführungen und Feierstunden für den guten Ton, die angemessene Beleuchtung und für die Projektion von Präsentationen.
- Brezeln zu St. Martin
- Elternbrief vom 10.12.2021
Elternbrief vom 02.12.2021
4. Für alle im Schulbetrieb notwendigen Zusammenkünfte (Elterngespräche usw.) gilt die 3G-Regelung.
5. Bitte rechnen Sie auch in diesen Ferien damit, dass wir Ihren Kindern Testkits für Selbsttestungen mitgeben, um den Wiedereinstieg nach den Ferien abzusichern.
Noch eine Erinnerung: Vielleicht ist Ihnen über den ganzen Schwierigkeiten mit Corona aus dem Blick geraten, dass die Schulen bis zum 31. Dezember 2021 einen Nachweis Ihres Kindes zur Immunität gegenüber Masern benötigen (Masernschutzgesetz).
Von den allermeisten Schülerinnen und Schülern haben wir dieses Dokument bereits eingesehen. Bitte reichen Sie es bis zum 22. Dezember (letzter Schultag vor den Weihnachtsferien) nach, sofern Sie bislang noch nicht dazu gekommen sind. Beachten Sie bitte: Ihr Kind muss auch dann in die Schule kommen, wenn der Nachweis nicht rechtzeitig erfolgt ist. Allerdings sind wir verpflichtet, dem zuständigen Gesundheitsamt den Sachverhalt zu melden und dabei Ihre Kontaktdaten an das Amt weiterzugeben.
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung, wünsche Ihnen und Ihren Familien
weiterhin eine gute Gesundheit und einen gesegneten Advent.
Herzliche Grüße
Heike Scholz
