Musik am AMG

Über den Musikunterricht hinaus, der von Frau Naumann, Herrn Rabung und Frau Scholz erteilt wird, stellt das AMG viele Möglichkeiten bereit, seine besonderen Talente zu zeigen und mit Freude zu musizieren. Zahlreiche Konzertauftritte wie zum Beispiel zur Adventszeit, "Musikalische Pausen", "Tag des Liedes" oder Musical-Aufführungen geben den Jugendlichen die Gelegenheit, ihr Können vor Publikum zu präsentieren.

Chorklasse:

  • Wer den Musikunterricht vollkommen von dem Instrument her erleben möchte, das alle Kinder immer schon mitbringen, nämlich von der eigenen Stimme aus, der hat die Möglichkeit, im fünften und sechsten Schuljahr die Chorklasse zu besuchen.

AG Unterstufenchor:

  • Alle, die den klassischen Musikunterricht besuchen oder in der Chorklasse noch nicht genug gesungen haben, finden im Unterstufenchor die richtige Arbeitsgemeinschaft.

AG Vokalensemble:

  • Für ältere Schülerinnen und Schüler wird die Chorarbeit im Vokalensemble fortgeführt.

AG ELSchE:

  • Das ist der Chor für E wie Eltern, L wie Lehrkräfte, Sch wie Schülerinnen und Schüler der Oberstufe und E wie Ehemalige. Er probt alle vierzehn Tage am Dienstagabend.

AG Combo:

  • Wer nicht singen, aber mit seinem Instrument musizieren möchte, ist in der Combo richtig. Die Stücke werden so eingerichtet, dass jedes Instrument seinen Part findet.

AG Musik-Theater:

  • An Bühnenstücken wie zum Beispiel „Das Gespenst von Canterville“ arbeitet die Musiktheater-AG.

AG Technik:

  • Diese AG steht komplett in der Verantwortung von Schülerinnen und Schülern ab Klassenstufe 8. Sie sorgt bei unseren Aufführungen und Feierstunden für den guten Ton, die angemessene Beleuchtung und für die Projektion von Präsentationen.

Kollegium Musik

Luisa Naumann

Bruno Rabung

Heike Scholz


Elternbrief vom 02.12.2021

Sehr geehrte Eltern,

das Ministerium hat uns auf Neuregelungen hingewiesen und mich gebeten, Sie darüber zu informieren:

1. Wir testen weiterhin zweimal wöchentlich. Neu ist, dass sich diese Testpflicht auch auf bereits Geimpfte und Genesene erstreckt.  

2. Die Dauerbescheinigungen der Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht laufen zum 22.12.2021 aus und können daher über die Weihnachtsferien nicht genutzt werden. Am 3. Januar bekommen die minderjährigen Schülerinnen und Schülern neue Dauerbescheinigungen, sofern der Ministerrat die Regelung aufrecht erhält.

3. Achtung: Mit dem heutigen Tag (02.12.2021) verlieren die Dauerbescheinigungen für die volljährigen Schülerinnen und Schüler ihre Gültigkeit und dürfen nicht mehr eingesetzt werden. Allerdings hat das Ministerium in Aussicht gestellt, dass für diese Gruppe wieder schulische Zertifikate ausgestellt werden können. Hier warten wir noch auf ein neues Formblatt des Ministeriums.

4. Für alle im Schulbetrieb notwendigen Zusammenkünfte (Elterngespräche usw.) gilt die 3G-Regelung.

5. Bitte rechnen Sie auch in diesen Ferien damit, dass wir Ihren Kindern Testkits für Selbsttestungen mitgeben, um den Wiedereinstieg nach den Ferien abzusichern.

Noch eine Erinnerung: Vielleicht ist Ihnen über den ganzen Schwierigkeiten mit Corona aus dem Blick geraten, dass die Schulen bis zum 31. Dezember 2021 einen Nachweis Ihres Kindes zur Immunität gegenüber Masern benötigen (Masernschutzgesetz).

Von den allermeisten Schülerinnen und Schülern haben wir dieses Dokument bereits eingesehen. Bitte reichen Sie es bis zum 22. Dezember (letzter Schultag vor den Weihnachtsferien) nach, sofern Sie bislang noch nicht dazu gekommen sind. Beachten Sie bitte: Ihr Kind muss auch dann in die Schule kommen, wenn der Nachweis nicht rechtzeitig erfolgt ist. Allerdings sind wir verpflichtet, dem zuständigen Gesundheitsamt den Sachverhalt zu melden und dabei Ihre Kontaktdaten an das Amt weiterzugeben.

 

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung, wünsche Ihnen und Ihren Familien
weiterhin eine gute Gesundheit und einen gesegneten Advent.

Herzliche Grüße

Heike Scholz